HzV darf Laborärzte ausschließen

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Das Bundessozialgericht bestätigt den Ziffernkranz im Hausarztvertrag.

Laborärzte müssen damit leben, dass HzV-Ärzte Basislaborleistungen nach Abschnitt 32.2 des EBM selbst zu erbringen haben. Klagen gegen das mit dem HzV-Ziffernkranz verbundene Überweisungsverbot scheiterten beim Bundessozialgericht.