Apotheke soll verordnetes Biologikum austauschen
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Für Apotheken gelten jetzt die Regelungen des neuen § 40b in Abschnitt M der Arzneimittel-Richtlinie. Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der Mitte Mai in Kraft getreten ist.