Jährliche Anpassung der Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen
Der Bewertungsausschuss hat nun eine grundlegende Entscheidung zur künftigen Finanzierung nichtärztlicher Dialyseleistungen getroffen: Ab dem Jahr 2025 werden die entsprechenden Kostenpauschalen jährlich angepasst – orientiert an der prozentualen Veränderung des Orientierungswerts. Die Regelung betrifft Leistungen des Abschnitts 40.14 EBM, die unter anderem die pflegerische Versorgung von Dialysepatientinnen und -patienten, die Bereitstellung und Wartung medizinischer Geräte sowie sämtliche Sach- und Verbrauchskosten rund um die Dialyse einschließen.