Nichtärztliche Dialysen

Jährliche Anpassung der Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen

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Nierenarzt/Nierenärztin
GKV-Spitzenverband hat entschieden: Ab Januar 2025 werden alle Dialysekostenpauschalen jährlich angepasst.

Der Bewertungsausschuss hat nun eine grundlegende Entscheidung zur künftigen Finanzierung nichtärztlicher Dialyseleistungen getroffen: Ab dem Jahr 2025 werden die entsprechenden Kostenpauschalen jährlich angepasst – orientiert an der prozentualen Veränderung des Orientierungswerts. Die Regelung betrifft Leistungen des Abschnitts 40.14 EBM, die unter anderem die pflegerische Versorgung von Dialysepatientinnen und -patienten, die Bereitstellung und Wartung medizinischer Geräte sowie sämtliche Sach- und Verbrauchskosten rund um die Dialyse einschließen.