Kassenleistung für Biomarkertests bei Brustkrebs mit Lymphknotenbefall erweitert
Der G-BA hat entschieden, dass biomarkerbasierte Tests nun auch bei Brustkrebs mit 1 bis 3 befallenen Lymphknoten als Kassenleistung anerkannt sind. Das ermöglicht eine präzisere Risikoeinschätzung und Behandlungsplanung.
Die Entscheidung ist eine Erweiterung gegenüber der bisherigen Regelung, die den Test nur für Patient:innen ohne Lymphknotenbefall zuließ. Sie betrifft den Oncotype DX Breast Recurrence Score Test, der auf einer Genexpressionsanalyse basiert.
Dieser Test bewertet das Rückfallrisiko von Brustkrebs bei Patient:innen mit einem primären Hormonrezeptor-positiven, HER2-negativen Mammakarzinom und einem Befall von 1 bis 3 Lymphknoten. Der Test hilft, eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob eine Chemotherapie notwendig ist.
Anwendung des Tests wird durch Richtlinien beschränkt
Die neuen Richtlinien beschränken die Anwendung des Tests auf postmenopausale Frauen oder prämenopausale Patientinnen, bei denen die Produktion weiblicher Geschlechtshormone entweder bereits unterdrückt ist oder dies sicher geplant wird. Dies soll sicherstellen, dass der Test unter den richtigen klinischen Bedingungen verwendet wird.
Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Durch die Erweiterung der Kassenleistung für biomarkerbasierte Tests bei Brustkrebs wird eine gezielte und individuelle Therapieentscheidung möglich. Insbesondere Patientinnen mit Lymphknotenbefall können von einer präziseren Beurteilung ihres Rückfallrisikos profitieren, was die Behandlungsergebnisse optimieren kann.
Der G-BA stellt Patientinnen ein Merkblatt zu den Möglichkeiten und Grenzen von Biomarkertests zur Verfügung.
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