ePA und eArztbrief

Kürzung von TI-Pauschale bei ePA und eArztbrief zunächst zurückgezogen

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Bei Schwierigkeiten seitens des Softwareanbieters dürfen keine Kürzungen beim eArztbrief vorgenommen werden.

Die Einführung der Module der Telematikinfrastruktur schreitet mehr oder weniger zügig voran. Versäumen die Praxen, ein Modul umzusetzen, drohen Honorarkürzungen. Was ePA und eArztbrief betrifft, ist diese Drohung aber vorübergehend vom Tisch – zumindest bei „Fremdverschulden“.