Krankschreibung über Telefon und Video befristet wieder erlaubt

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Während die telefonische AU befristet ist, soll die AU via Videosprechstunde auch nach der Pandemie möglich sein.

Die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit kann jetzt dauerhaft nach einem Videokontakt erfolgen sowie pandemiebedingt vorübergehend per Telefon. Zu beachten sind allerdings die Voraussetzungen für die Telemedizin.