Kurzarbeitergeld doch auch für Arztpraxen
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Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Weisung, nach der Arztpraxen kein Kurzarbeitergeld erhalten können, revidiert.
Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Weisung, nach der Arztpraxen kein Kurzarbeitergeld erhalten können, revidiert.