Landessozialgericht bestätigt korrekte Kodierung von Hypoglykämien
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Hypoglykämien müssen als Komplikation bei der Krankenhauskodierung berücksichtigt werden – was bei Vorliegen einer weiteren Manifestation/Komplikation in eine höher bewertete Fallpauschale führt. Eine Krankenkasse scheiterte mit ihrer Klage dagegen auch in zweiter Instanz.