Langjährige Berufserfahrung rechtfertigt kurze Prüfzeiten nicht
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Dinge, die man oft tut, laufen irgendwann ganz flott. Das dachte auch ein Pathologe und kalkulierte mit Bruchteilen der Prüfzeiten: Er sei so erfahren, dass er schneller sei als der Durchschnitt. Spätestens seitdem das Bundessozialgericht diesem Argument den Boden entzogen hat, zieht es aber nicht mehr.