Leichenschau: Höhere Vergütung beschlossen

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Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte als PDF-Datei.

166 Euro für die Leichenschau – aber nur wenn sie mindestens eine Dreiviertelstunde dauert: So lässt sich der umstrittene Entwurf zur Änderung der GOÄ vom April diesen Jahres zusammenfassen. Nun hat das Bundeskabinett die Änderung abgesegnet, allerdings mit Unterschieden zum Entwurf.