Leistungslegende darf ermächtigte Ärzte und Einrichtungen nicht ausschließen

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Mit dem Urteil stärkt das Bundessozialgericht ermächtigte Ärzte und Krankenhauseinrichtungen.

Rückwirkend zum Januar 2011 hat der Bewertungsausschuss die in den Leistungsbeschreibungen der GOP 01510 bis 01512 enthaltene Definition der Leistungserbringer angepasst. Damit stärkt das Bundessozialgericht ermächtigte Ärzte und Krankenhauseinrichtungen.