Leistungslegende darf ermächtigte Ärzte und Einrichtungen nicht ausschließen
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Rückwirkend zum Januar 2011 hat der Bewertungsausschuss die in den Leistungsbeschreibungen der GOP 01510 bis 01512 enthaltene Definition der Leistungserbringer angepasst. Damit stärkt das Bundessozialgericht ermächtigte Ärzte und Krankenhauseinrichtungen.