Lipödem: Liposuktion jetzt in allen Stadien Kassenleistung
Die Liposuktion bei Lipödem ist jetzt in allen Stadien zulässig. Was für Abrechnung und Diagnose gilt.
Seit dem 1. Juli kann bei Lipödem in jedem Stadium eine Fettabsaugung erfolgen. Der Bewertungsausschuss hat den EBM entsprechend angepasst. Für eine Liposuktion an Oberschenkel und Knie gilt weiterhin GOP 31096 (769,14 Euro), für Eingriffe an Unterschenkel, Oberarm, Unteram und Ellenbogen wurde GOP 31095 geschaffen (605,17 Euro).
Zur Liposuktion berechtigt sind Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Angiologie, für Physikalische und Rehabilitative Medizin, für Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie Medizinerinnen und Mediziner mit der Zusatz-Weiterbildung Phlebologie.Für die Diagnose gelten folgende Voraussetzungen:
disproportionale, symmetrische Fettgewebsvermehrung, die nur die Extremitäten betrifft,
fehlende Betroffenheit von Händen und Füßen,
Druck- oder Berührungsschmerz im Weichteilgewebe der betroffenen Extremitäten.
Um die Indikation zur Liposuktion zu stellen, nennt die KBV folgende Bedingungen:
Trotz innerhalb der letzten sechs Monate vor Indikationsstellung kontinuierlich durchgeführter, ärztlich verordneter konservativer Therapie konnten die Krankheitsbeschwerden nicht hinreichend gelindert werden.
In den sechs Monaten vor der Indikationsstellung zur Liposuktion fand keine Gewichtszunahme statt.
Die Liposuktion bei BMI-Werten zwischen 32 kg/m2 und 35 kg/ m2 ist nur dann zulässig, wenn das Übergewicht maßgeblich durch die durch das Lipödem verursachte Fettanlagerung an Beinen und Oberarmen bedingt ist. Davon ist auszugehen, wenn die Waist-to-height-ratio (WHtR) folgenden altersentsprechenden Grenzwert nicht überschreitet:
40 Jahre und jünger: 0,541
bis 49 Jahre: Anstieg um 0,01 je weiteres Lebensjahr
50 Jahre und älter: 0,6
Sind die Grenzwerte des BMI oder der WHtR überschritten, soll zunächst das Übergweicht behandelt werden, bis über einen Zeitraum von sechs Monaten vor der Indikationsstellung zur Liposuktion die Grenzwerte nicht mehr überschritten werden.
KBV, Bewertungsausschuss