EBM-Änderung

Lipödem: Liposuktion jetzt in allen Stadien Kassenleistung

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Beine einer Patientin vor und nach Liposuktion

Die Liposuktion bei Lipödem ist jetzt in allen Stadien zulässig. Was für Abrechnung und Diagnose gilt.

Seit dem 1. Juli kann bei Lipödem in jedem Stadium eine Fettabsaugung erfolgen. Der Bewertungsausschuss hat den EBM entsprechend angepasst. Für eine Liposuktion an Oberschenkel und Knie gilt weiterhin GOP 31096 (769,14 Euro), für Eingriffe an Unterschenkel, Oberarm, Unteram und Ellenbogen wurde GOP 31095 geschaffen (605,17 Euro).

Zur Liposuktion berechtigt sind Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Angiologie, für Physikalische und Rehabilitative Medizin, für Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie Medizinerinnen und Mediziner mit der Zusatz-Weiterbildung Phlebologie.Für die Diagnose gelten folgende Voraussetzungen:

Um die Indikation zur Liposuktion zu stellen, nennt die KBV folgende Bedingungen: 

Sind die Grenzwerte des BMI oder der WHtR überschritten, soll zunächst das Übergweicht behandelt werden, bis über einen Zeitraum von sechs Monaten vor der Indikationsstellung zur Liposuktion die Grenzwerte nicht mehr überschritten werden.

KBV, Bewertungsausschuss

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