Keine Geldstrafe

Befundberichte für Justiz nicht abgegeben – keine Geldstrafe

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Als Zeuge könnte der Arzt auch zwangsweise vorgeladen werden. Mit einer Geldstrafe kann er allerdings nicht belangt werden.

Auch nach wiederholter Aufforderung fertigte ein Berliner Arzt die Befundberichte nicht an, die ein Gericht über Patienten gefordert hatte. Eine Geldstrafe wurde trotzdem nicht verhängt.