SARS-CoV-2

Bund erstattet keine Coronatests mehr

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Vergütungsansprüche bestehen nur noch für Leistungen, die zwischen dem 1.12.2022 und dem 28.2.2023 erbracht wurden.

Im Februar endete die Corona-Testverordnung. Der Bund erstattet somit keine Coronatests mehr. Bei symptomatischen GKV-Versicherten ist eine Abrechnung über den EBM möglich.