Neue EBM-Ziffer zur Fernidentifizierung

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Bei Videosprechstunden soll das Praxispersonal die Stammdaten des Patienten mündlich erfragen.

In einer Videosprechstunde kann die Gesundheitskarte des Patienten nicht eingelesen werden. Der zusätzliche Aufwand für die Identifizierung wird mit einem neuen Zuschlag vergütet.