CORONAVIRUS

CORONAVIRUS: Neue KBV-Empfehlungen zum Kodieren

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Bei beiden COVID-19-Kodes handelt es sich nach der ICD-10-GM um Zusatzkodes, also sogenannte Ausrufezeichenkodes (!).

Für die Kodierung von SARS-CoV-2 in der Abrechnung und auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gibt es nun eigene Diagnoseschlüssel. Die KBV erklärt, was zu beachten ist.