Flotte Praxistermine bringen extrabudgetäres Honorar
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Kardiologen und Angiologen, die invasiv tätig sind, haben etliche Möglichkeiten, EBM-Leistungen extrabudgetär zu berechnen. Die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) 2019 festgelegten (Sonder-)Vergütungen eröffnen aber auch konservativ tätigen Kardiologen/Angiologen eine extrabudgetäre Perspektive.