Betriebsveranstaltung

Betriebsveranstaltung: Kosten nur auf tatsächlich Anwesende verteilen

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Die Freigrenze liegt bei 110 Euro pro tatsächlich anwesender Person.

Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs lauert bei Betriebsfeiern eine Steuerfalle, wenn weniger Personen teilnehmen als angemeldet. Bei der Planung sollten Arbeitgeber daher vorsichtig sein.