Patientenakte: Nicht verordnungsfähige Arzneimittel dokumentieren
Patientenakte: Nicht verordnungsfähige Arzneimittel dokumentieren
Verordnen Ärzte in medizinisch begründeten Einzelfällen Arzneimittel, die nach der Arzneimittel-Richtlinie eigentlich nicht verordnungsfähig sind, müssen sie dies in der Patientenakte begründen.
Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) klargestellt, nachdem es in der Vergangenheit Probleme bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen gegeben hatte. Der Beschluss trat bereits Ende 2017 in Kraft.
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.
Verordnen Ärzte in medizinisch begründeten Einzelfällen Arzneimittel, die nach der Arzneimittel-Richtlinie eigentlich nicht verordnungsfähig sind, müssen sie dies in der Patientenakte begründen.
Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) klargestellt, nachdem es in der Vergangenheit Probleme bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen gegeben hatte. Der Beschluss trat bereits Ende 2017 in Kraft.
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