Optische Kohärenztomographie ist Kassenleistung

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Augenärzte können die OCT nun als Kassenleistung abrechnen.

Seit Oktober können Augenärzte die Optische Kohärenztomographie (OCT) über den EBM abrechnen. Einen Anspruch darauf haben Patienten mit einer neovaskulären altersbedingten Makuladegeneration oder einem Makulaödem infolge einer diabetischen Retinopathie.