Pfadfinder im ICD-10-Dschungel
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Für das Abrechnen vertragsärztlicher Leistungen ist das Kodieren von Diagnosen verpflichtend (§ 295 SGB V). Basis ist die internationale Klassifikation von Krankheiten nach ICD-10-GM, die 13 685 Diagnoseschlüssel beinhaltet. Hausärzte sollen hier ab dem nächsten Jahr leichter fündig werden.