Äpfel vs. Birnen 

PKV-Standard-/Basistarif und GKV-Kostenerstattung – was den Unterschied macht

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Neben den klassischen Privat- und Kassenpatienten gibt es auch Mischfälle, die die Sache etwas komplizierter machen.

Wer im Standard- oder Basistarif der PKV versichert ist, gilt als privatversichert, hat aber nur auf einen Leistungsumfang entsprechend der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch. Die Kostenerstattung bei GKV-Patienten ist ähnlich strukturiert – funktioniert aber umgekehrt.