Folgerezepte

Folgerezepte: Portokosten werden jetzt erstattet

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Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnungsposition 40122.

Für Arzneimittelrezepte und andere Verordnungen sowie Überweisungen werden Ärzten ab sofort die Portokosten erstattet. Diese Regelung ist zeitlich befristet bis zum 30. Juni 2020.