Praktikum ohne Lohn

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Nur wer ohne Unterbrechung drei Monate oder länger ein Praktikum absolviert, kann sich über einen kleinen Lohn freuen.

Den gesetzlichen Mindestlohn erhalten nur Praktikanten, die lange genug aktiv vor Ort waren.

Praktikanten, die nicht länger als drei Monate in der Praxis mitarbeiten, haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Dabei kommt es auf die tatsächlich absolvierten Praktikumstage und nicht den formal beanspruchten Zeitraum an, wenn Unterbrechungen auf persönlichen Gründen des Praktikanten beruhen und zwischen den Abschnitten ein Zusammenhang besteht. So urteilte das Bundesarbeitsgericht (Az.: 5-AZR-556/17).

Quelle: Metax-Newsletter

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