Praxiserbe: Finanzamt holt sich die Steuer auf den Verkaufsgewinn per Zwangsvollstreckung

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In manchen Fällen ist es vernünftiger, das Erbe auszuschlagen.

Ein Erbe haftet für die gesamten Steuerschulden aus der Veräußerung einer geerbten Arztpraxis. Eine Beschränkung der Forderungen des Finanzamtes auf den Nachlass lehnte das Finanzgericht Münster ab.