Praxiserbe: Finanzamt holt sich die Steuer auf den Verkaufsgewinn per Zwangsvollstreckung
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Ein Erbe haftet für die gesamten Steuerschulden aus der Veräußerung einer geerbten Arztpraxis. Eine Beschränkung der Forderungen des Finanzamtes auf den Nachlass lehnte das Finanzgericht Münster ab.