Regress: Zusatznutzen und Erstattung garantieren nicht die Wirtschaftlichkeit
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Sozialgesetzbuch, Arzneimittel-Richtlinie, KBV-Medikationskatalog, Zielvereinbarungen der KV – all das soll ein Vertragsarzt bei der wirtschaftlichen Arzneiverordnung beachten. Seine Therapiefreiheit bleibt ihm trotzdem, erklärt die Regierung.