Reha: Antrag zum Antrag ist Geschichte

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Seit April 2016 können alle Vertragsärzte Rehabilitationsleis­tungen direkt auf dem Formular 61 verordnen. Das Formular 60 zur Einleitung von Reha-Leistungen oder alternativen Angeboten – der sogenannte Antrag auf den Antrag – ist damit Geschichte.