Risikofall oder Corona-IGeL? Geänderte Rechtsverordnung schränkt kostenfreien Testanspruch ein

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Seit Mitte September hat nicht jeder Reiserückkehrer nach einem Auslandsaufenthalt Anspruch auf einen kostenlosen SARS-CoV-2-Test.

Bei Auslandsreiserückkehrern, die einen Test auf SARS-CoV-2 haben möchten, müssen Ärzte nun noch genauer hinschauen. Denn wer aus keinem Risikogebiet kommt, hat jetzt den Test privat zu bezahlen.