Kodieren, aber nicht kassieren

Schlichtungsspruch zu Hypoglykämien ist für die Versorgung ein ernstes Problem

Medical-Tribune-Bericht
|Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
Geht es ums Geld, sind Konflikte häufig vorprogrammiert.

Der Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG hat festgelegt, dass Hypoglykämien nur dann als Komplikation des Diabetes mellitus gelten und vergütet werden, wenn ein hypoglykämisches Koma vorliegt. Spezialisierten Diabetes­abteilungen und -kliniken drohen damit deutliche Einbußen. Sie sollten dagegen vorgehen, raten DDG und BVKD.

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