Schutzimpfungs-Richtlinie

Schutzimpfungs-Richtlinie lässt Antikörperbestimmung zu

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Masern-IgG als Nachweis von Immunschutz ist ­Selbstzahlerleistung.

Nach der aktuellen Schutzimpfungs-Richtlinie haben gesetzlich Krankenversicherte nicht nur Anspruch auf Schutzimpfungen, sondern auch auf serologische Testungen. Klingt einfach, ist aber im Detail unterschiedlich geregelt.