Strumpf ist Trumpf
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Ab sofort können Ärzte sowohl Kompressionsstrümpfe als auch das An- und Ausziehen durch den Pflegedienst ab der Klasse I zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen.
Ab sofort können Ärzte sowohl Kompressionsstrümpfe als auch das An- und Ausziehen durch den Pflegedienst ab der Klasse I zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen.
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Bei vielen geriatrischen Patienten mit Gewichtsverlust ist Trinknahrung indiziert, aber es liegen nicht die notwendigen Diagnosen vor, um diese zulasten der GKV verordnen zu können. Die Angehörigen übernehmen nur ungerne die Kosten. Welche Wege bleiben, um indizierte Trinknahrung zu verordnen?