Telefonberatung nach Nr. 3 GOÄ ist mehrfach ansetzbar
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
Das neue Jahr hat pandemiebedingt Sonderregeln für die Abrechnung der Nr. 3 GOÄ mit sich gebracht. Diese ist je Sitzung dreimal berechnungsfähig.
Das neue Jahr hat pandemiebedingt Sonderregeln für die Abrechnung der Nr. 3 GOÄ mit sich gebracht. Diese ist je Sitzung dreimal berechnungsfähig.