Digitale Gesundheitsanwendungen

DiGA: Abrechnung von drei weiteren geregelt

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Die DiGA wurden dauerhaft in das Verzeichnis aufgenommen. (Agenturfoto)

Nur wenige Tage, nachdem KBV und Krankenkassen eine Art „Nothonorar-Programm“ für einige Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) beschlossen haben, folgt nun eine weitere Öffnung – jetzt aber ganz offiziell durch den Bewertungsausschuss.