Coronatests abrechnen – was jetzt gilt
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Die „5. Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung“ vom 25. November regelt die Durchführung und Vergütung von Tests auf SARS-CoV-2 neu. Bei einigen Indikationen gilt nun das Selbstzahlerprinzip, bei anderen bleibt eine Galgenfrist bis zum 28.02.2023. Die Testverordnung selbst wurde bis Ende 2024 verlängert.