Krankenfahrten: Verordnung klarer geregelt
Ärzte können Krankenfahrten und Krankentransporte zu „stationsersetzenden“ Eingriffen verordnen, wenn eine medizinisch gebotene stationäre Behandlung aus besonderen Gründen ambulant durchgeführt wird.
Ärzte können Krankenfahrten und Krankentransporte zu „stationsersetzenden“ Eingriffen verordnen, wenn eine medizinisch gebotene stationäre Behandlung aus besonderen Gründen ambulant durchgeführt wird.