Krankenfahrten

Krankenfahrten: Verordnung klarer geregelt

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Bei der Verordnung kommt es darauf an, dass eine an sich medizinisch gebotene voll- oder teilstationäre Behandlung aus besonderen Gründen ambulant durchgeführt wird.

Ärzte können Krankenfahrten und Krankentransporte zu „stationsersetzenden“ Eingriffen verordnen, wenn eine medizinisch gebotene stationäre Behandlung aus besonderen Gründen ambulant durchgeführt wird.