Wie Sie Stolperfallen in der GOÄ umgehen
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Die Nr. 3 GOÄ ist eine typische Hausarztleistung; vor der Begründungspflicht bei einem erneuten Ansatz sollten Sie sich nicht abschrecken lassen. Übrigens ebenso wenig wie von der Abwehrhaltung der Kostenträger bei analog bewerteten Leistungen.