Wucherzinsen widersprechen
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Steuerpflichtige sollten bei Nachzahlungszinsen Einspruch einlegen und ggf. das Aussetzen der Vollziehung beantragen. Das rät Insa Stoidis-Connemann, Steuerberaterin aus Leer.
Steuerpflichtige sollten bei Nachzahlungszinsen Einspruch einlegen und ggf. das Aussetzen der Vollziehung beantragen. Das rät Insa Stoidis-Connemann, Steuerberaterin aus Leer.