Patientenakte: 10 € für ePA-Erstbefüllung
Ärzt:innen verschiedener Fachrichtungen in Praxen und Krankenhäusern sind seit Juli 2021 gesetzlich verpflichtet, auf Wunsch einer Patient:in die elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen. Dabei darf die sektorenübergreifende Erstbefüllung je Patient:in nur einmal abgerechnet werden.