Patientenakte

Patientenakte: 10 € für ePA-Erstbefüllung

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Ärzt:innen verschiedener Fachrichtungen in Praxen und Krankenhäusern sind seit Juli 2021 gesetzlich verpflichtet, auf Wunsch einer Patient:in die elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen.

Ärzt:innen verschiedener Fachrichtungen in Praxen und Krankenhäusern sind seit Juli 2021 gesetzlich verpflichtet, auf Wunsch einer Patient:in die elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen. Dabei darf die sektorenübergreifende Erstbefüllung je Patient:in nur einmal abgerechnet werden.