Arbeitsverträge per E-Mail abschließen

Ab 2025 fällt bei Neueinstellungen weniger Bürokratie an

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Der Aufwand, Arbeitsverträge nur wegen einer Originalunterschrift ausdrucken zu müssen, entfällt künftig.

Tschüss, handschriftliche Signatur: Ab 2025 genügt im Arbeitsrecht an einigen Stellen „Textform“ statt „Schriftform“. Wie dieses bürokratisch anmutende Detail die Bürokratie bei Arbeitsverträgen reduzieren soll, erklärt ein Rechtsanwalt im Interview.