Arbeitsverträge per E-Mail abschließen

Ab 2025 fällt bei Neueinstellungen weniger Bürokratie an

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
Der Aufwand, Arbeitsverträge nur wegen einer Originalunterschrift ausdrucken zu müssen, entfällt künftig.

Tschüss, handschriftliche Signatur: Ab 2025 genügt im Arbeitsrecht an einigen Stellen „Textform“ statt „Schriftform“. Wie dieses bürokratisch anmutende Detail die Bürokratie bei Arbeitsverträgen reduzieren soll, erklärt ein Rechtsanwalt im Interview.

Das könnte Sie auch interessieren