Neuerungen im EBM : Acht neue Ziffern für die Palliativversorgung
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Zum 1. Oktober 2017 werden neue Palliativleistungen in den EBM aufgenommen. Mit den Änderungen wird das hausärztliche Engagement in der Palliativmedizin – auch ohne die entsprechende Zusatzbezeichnung – deutlich besser honoriert. So wird z. B. dem Zeitfaktor bei Hausbesuchen oder der telefonischen Beratung stärker Rechnung getragen. Für die Erreichbarkeit außerhalb der Sprechstundenzeiten können Ärzte z. B. rund 150 Euro erhalten. Allerdings ist eine Genehmigung der KV erforderlich.