„Ärzte sind rechtlich überreguliert“
Seit den 80ern begleitet Jurist Maximilian G. Broglie die Ärzteschaft durch Ermittlungen, Gesetzesfluten und Bürokratie. Im Interview warnt er vor der zunehmenden Verrechtlichung der Medizin – und fordert mehr Freiheit für ärztliches Handeln.
Er ist der dienstälteste freie Mitarbeiter der Medical Tribune: der Wiesbadener Rechtsanwalt Maximilian G. Broglie. In den 1980er-Jahren begann seine Karriere als Medizinrechtler, Gebührenordnungsexperte und Geschäftsführer von Organisationen der Inneren Medizin. Was hat sich seitdem bei Themen wie Abrechnung, Korruption, Kooperation und Gesetzgebung getan?
Als Jurist waren Sie in den 80er-Jahren bei den ersten Verfahren wegen Abrechnungsbetrug beteiligt. Was haben Sie erlebt?
Broglie: Wir haben in Ihrem Verlag ein Gebührenhandbuch herausgegeben. So kam es, dass unsere Kanzlei mit solchen Aufträgen bedacht wurde. Das Einschalten von Anwälten war damals eher unüblich. Lag das Ermittlungsverfahren noch im Bereich der KV, konnte man viel versuchen, um Dinge richtigzustellen. Ich erinnere mich, dass Mandanten von KV-Vorständen oder -Gremienmitgliedern angerufen wurden: „Herr Kollege, dafür brauchen Sie doch keinen Anwalt. Das wickeln wir untereinander ab.“ Wenn ich Akteneinsicht beantragte, wurde sie mir verwehrt. Es bedurfte einiger Zeit, bis sich die Selbstverwaltungskörperschaften mit den rechtsstaatlichen Grundregeln vertraut gemacht hatten.
Wie konnten Sie Ihrer Mandantschaft helfen?
Broglie: Eine Welle von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gab es in Rheinland-Pfalz. In einem Fall wurde mir gesagt: „Wir werden Ihrem Mandanten die Hammelbeine langziehen. Er soll mal gleich einen Waschbeutel mitnehmen, wir werden ihn wahrscheinlich in Untersuchungshaft nehmen.“ Die Vorwürfe lösten sich teilweise in Luft auf, weil sie nicht nachweisbar waren. Es wurden viele Verfahren gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt. Aber zahlreiche Verfahren führten auch zur Existenzvernichtung von Praxen.
Es war schwer, den Staatsanwälten klarzumachen, dass es sich nicht immer um Abrechnungsbetrug handelte. Das Gebührenrecht ist sehr kompliziert. In einem Betrugsverfahren Anfang der 1980er-Jahre habe ich 6,5 kg Gesetzestexte in den Gerichtssaal mitgebracht, um zu demonstrieren, was Ärztinnen und Ärzten, die sich niederlassen, unterstellt wird, zu beherrschen.
Es gab aber auch Praxisbetreiber, die eindeutig über die Stränge geschlagen haben.
Broglie: Ein Arzt, der passionierter Jäger war, tauchte häufig montagmorgens nicht ganz nüchtern in seiner Praxis auf. Weil er nicht in der Lage war, diese zu schmeißen, half seine Frau, eine Lehrerin, mit. Ein Mitarbeiter einer Kasse erzählte mir, er hätte sich lieber von ,Frau Doktor‘ behandeln lassen als von dem Arzt. Anhand der Rezepte, die die Frau unterschrieben hatte, wurde der Schaden hochgerechnet. Genauso bei den Behandlungen. Der Mann saß lange in Haft. Danach war er als Außendienstmitarbeiter für einen Kohle- und Öllieferanten tätig. Das Ganze nahm einen tragischen Ausgang.
Es gab ferner viele Verfahren, weil irgendwelche Gebührennummern zu häufig oder Luftleistungen abgerechnet wurden, beispielweise an Feiertagen, an denen die Praxen nachweislich geschlossen waren.
Ist Abrechnungsbetrug heute noch ein großes Thema?
Broglie: Ja. Die Kassen haben eigene Ermittlungsgremien. Mit moderner IT lässt sich leichter etwas aufdecken. Allerdings nicht nur im ärztlichen Bereich. Bei Pflegediensten wird viel entdeckt. Die KVen geben den Ärztinnen und Ärzten mittlerweile viel Hilfestellung. Die Quartalsabrechnung bietet die Möglichkeit, sich mit der Fachgruppe zu vergleichen. Wenn dort Ausreißer sind, ist zu fragen: ,Mache ich wirklich mehr als der Durchschnitt?‘ Lässt man sich bei der KV beraten, ist man eigentlich auf der sicheren Seite.
Eine weitere Facette ist die Korruption, also Bestechung und Bestechlichkeit. Es kamen neue Paragrafen ins Strafgesetzbuch.
Broglie: Auslöser war der Herzklappen-Skandal. Firmen wollten auf dem Markt erfolgreich werden. Es gab luxuriöse Einladungen und Außendienstmitarbeiter, die goldene Rolex-Uhren unter die Leute brachten. Ein Chefarzt hat mir versichert, er habe nie eine goldene Rolex erhalten. Hinterher kam heraus, dass der Außendienstmitarbeiter zwar einige Uhren an Chefärzte abgegeben, aber andere selbst unter der Hand versilbert hatte. Die Kliniken haben ihre Verfahren dann geändert. Chefärzte waren nicht mehr in der Lage, selbst den Einkauf zu bestimmen. Das erfolgt jetzt in der Regel über zentrale Einkaufsstellen.
Es tat sich noch mehr. Die Pharmaindustrie hat sich einen Kodex für fairen Wettbewerb auferlegt. Die Einhaltung wird kontrolliert. Und die Musterfortbildungsordnung wurde 2024 vom Deutschen Ärztetag verschärft, damit die Entscheidungen von Ärztinnen und Ärzten nicht wirtschaftlich beeinflusst werden.
Broglie: In Deutschland sind die Compliance-Regeln sehr scharf. Wenn Sie in Kanada oder Amerika unterwegs sind, finden Sie dagegen immer noch Tagungen, die in luxuriösen Hotels abgehalten werden.
Mich ärgert, dass man Ärztinnen und Ärzten unterstellt, sie seien käuflich und ihr Verordnungsverhalten lasse sich durch Einladungen beeinflussen. Das glaube ich nicht. Erschreckend ist etwa, dass das Wiesbadener Kurhaus, bloß weil da Kronleuchter hängen und ein Spielcasino ist, für Fortbildungsveranstaltungen als ungeeignet gilt, obwohl Internistinnen und Internisten dort seit 1882 Fortbildung betrieben haben. Ich hatte stets den Eindruck, dass 80–90 % ihre Fortbildung ernsthaft betreiben. Nicht nur um CME-Punkte zu generieren, sondern um auf dem aktuellen Stand zu bleiben und kollegial miteinander zu diskutieren.
Sind Korruptionsverfahren für Sie noch relevant?
Broglie: Korruption im ärztlichen Bereich ist quasi auf null gefahren. In der letzten Zeit sind keine spektakulären Fälle mehr aufgetaucht.
Es gibt keinen Beruf, der so überreguliert ist wie der im Medizinbereich. Mir hat mal ein Minister gesagt: ,Das müssen Sie nicht mir, sondern den Selbstverwaltungskörperschaften sagen. Das haben die alle selber gemacht, um sich ihren Schrebergarten zu erhalten.‘ Ich appelliere, die Dinge einfacher zu machen und transparent.
Aber das ist doch eine feine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristinnen und Juristen.
Broglie: Das ist in der Tat so. Früher gab es nur wenige, die sich im Medizin- oder Arztrecht auskannten. Auch die KVen und die Ärztekammern haben aufgerüstet. Es ist schon erschreckend, was dort etwa zur Aufklärung oder Compliance produziert wird. Und das muss ja auch jemand kontrollieren.
Welche Rolle spielen Lobbygruppen? Auch ein Berufsverband oder eine Fachgesellschaft versucht, eigene Interessen durchzusetzen. Wie gelingt das?
Broglie: Mehr oder minder erfolgreich. Natürlich muss man gute Kontakte zur Politik unterhalten und versuchen, an die richtigen Leute ranzukommen, um bei denen Verständnis zu wecken, wie etwas in der Praxis gelebt wird. Die Politikerinnen und Politiker nehmen diese Möglichkeit in der Regel gerne wahr, um nicht am grünen Tisch etwas Falsches zu planen. Ohne Lobbyarbeit und Interessenvertretung würde manches sicherlich verkehrt laufen.
Manchmal hat man das Gefühl, Neues, wie die Telemedizin, lädt geradezu zum Missbrauch ein, etwa wenn es um Rezepte für Medizinalcannabis oder Krankschreibungen via Internet geht. Das löst umgehend juristische Aktivitäten aus.
Broglie: Als die Videosprechstunde, die in der Schweiz längst etabliert war, nach Deutschland kam, hatten Kammern, Kassen und KVen Bedenken. Ich weiß noch, wie schwer sich der Deutsche Ärztetag mit solchen Themen getan hat. Natürlich entstehen neue Grauzonen, die rechtlich erst ausgelotet werden müssen. Doch es werden Leute kriminalisiert und Dinge als absolut rechtswidrig dargestellt. Fehlt der Rechtsrahmen, müssen ihn Gesetzgeber und Selbstverwaltungskörperschaften schaffen.
Welchen Einfluss könnte künstliche Intelligenz auf den rechtlichen Rahmen nehmen? Sie betrifft auch den Anwaltsberuf.
Broglie: KI wird unser Berufsbild enorm verändern. Schon heute können Sie bei digitalen Kanzleien Verträge selbst generieren. Treten dann Probleme auf, kommen die Leute, um sich anwaltlich beraten lassen.
Wechseln wir zu Praxisformen und Kooperationen.
Broglie: Medizinische Versorgung ist heute nur in Kooperation möglich, insbesondere angesichts der Bedeutung der Work-Life-Balance. MVZ sind sicher die beste Form, um Medizin bundesweit sicherzustellen, möglicherweise auch in Kooperation mit Kliniken. Wir befinden uns in einem Umbruch. Gesundheitszentren mit vielen Berufsgruppen werden die Zukunft sein. Kommunen werden sie zur Sicherung der medizinischen Versorgung ihrer Bevölkerung unterstützen. Ich glaube, dass die Einzelpraxis nur noch in seltenen Fällen eine Chance hat, zu überleben.
Bei Ihrer Arbeit dominieren Praxisabgaben oder der Eintritt in eine BAG, nehme ich an.
Broglie: Ja. Viele Leute denken, im Medizinrecht gehe es um Behandlungsfehlerprozesse. Das macht aber nur etwa 2–5 % unseres Anwaltsgeschäfts aus. Im Wesentlichen sind es Praxisgründungen, MVZ-Beteiligungen und gesellschaftsrechtliche Formen der ärztlichen Zusammenarbeit.
Ärztinnen und Ärzte, die den Berufsausstieg planen, sollten rechtzeitig strategische Überlegungen anstellen. Das fängt schon damit an, dass die Behandlungsunterlagen noch zehn Jahre nach Schließung der Praxis aufzubewahren sind. Allein das könnte ein Grund sein, eine Kooperation mit einer Nachbarpraxis oder mit potenziell Nachfolgenden zu erwägen und vorzubereiten.
Was waren starke Eindrücke Ihrer Arbeit als Anwalt, Geschäftsführer und MT-Mitwirkender.
Broglie: Es war eine spannende Zeit. Es hat sich viel entwickelt. Besorgt hat mich stets die Verrechtlichung der Medizin. Es gibt keinen Berufsstand, der durch rechtliche Rahmenbedingungen so drangsaliert wird wie die Ärzteschaft. Man muss versuchen, dem Einhalt zu gebieten, damit Ärztinnen und Ärzte wieder mehr medizinisch tätig sein können.
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