Ärztin in Weiterbildung erstreitet unbefristeten Arbeitsvertrag
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Ein befristeter Arbeitsvertrag für einen Arzt in Weiterbildung ist nur dann zulässig, wenn die Beschäftigung des Arztes zeitlich und inhaltlich der strukturierten Weiterbildung dient. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.