Ärztliche Schweigepflicht wird auf beauftragte IT-Experten ausgeweitet

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Offenlegung von Patientendaten soll im Strafrecht klarer geregelt werden.

Ein Referentenentwurf des Justizministeriums sieht eine Einschränkung der Strafbarkeit nach § 203 StGB, dem Schweigepflichtsparagrafen, vor. Ärzte können sich hierüber freuen.