Delegation: Aktuelle Rechtsfragen zum Wundmanagement
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Die Wundversorgung ist Teil der medizinischen Versorgung, der sog. Behandlungspflege. Der Arzt hat hier im Rahmen seiner Heilkunde quasi eine universale Kompetenz. Gleichwohl ist für das Wundmanagement und die Koordinierung des Therapiekonzepts einer chronischen Wunde die Arbeit im Team charakteristisch: die vertikale Arbeitsteilung zwischen Ärzten und nicht-ärztlichen Gesundheitsfachberufen, vor allem Pflegefachkräften etwa in den ambulanten Pflegediensten. Für den Arzt, der mit Wundversorgung befasst ist, stellt sich in dieser Arbeitsteilung immer die Frage, an wen und inwieweit er heilkundliche Tätigkeit delegieren darf; eng damit verknüpft ist die Frage der haftungsrechtlichen Verantwortung.