MVZ-Mehrheitsgesellschafter können keine Angestellten sein
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MVZ gründen, auf die Zulassung verzichten, sich anstellen lassen, dann Anteile abgeben und Stelle nachbesetzen – das war bislang eine gute Strategie für die Nachfolge. Jetzt hat das Bundessozialgericht eine Entscheidung getroffen, die alles verändern könnte.