Arzt muss seine Profildaten in Portalen akzeptieren
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Der Bundesgerichtshof hat die Forderung eines Arztes auf Löschung seiner Profildaten in einem Bewertungsportal abgelehnt. Das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über ärztliche Leistungen sei vor dem Hintergrund der freien Arztwahl erheblich.