Arzt und Physiotherapeut: Empfehlung auf Praxisschild ist unzulässig

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Das Berufsrecht schließt eine medizinische Kooperationsgemeinschaft zwischen Arzt und Heilpraktiker aus.

Es mag für einen Arzt finanziell reizvoll sein, Praxisräume an einen ergänzenden Dienstleister, z.B. Physiotherapeuten, unterzuvermieten und auf dessen Service per Schild hinzuweisen. Aber das ist heikel.