Arzt und Physiotherapeut: Empfehlung auf Praxisschild ist unzulässig
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Es mag für einen Arzt finanziell reizvoll sein, Praxisräume an einen ergänzenden Dienstleister, z.B. Physiotherapeuten, unterzuvermieten und auf dessen Service per Schild hinzuweisen. Aber das ist heikel.