Dr. Langs Finanztipps: Außergewöhnliche Belastungen in Stufen berücksichtigen
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Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs werden außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten nun steuerlich stärker berücksichtigt. Wer davon profitiert und wie Sie Ihre Belastungsgrenze errechnen, erklärt Ihnen unser Steuer-Experte.