Dr. Langs Finanztipps

Dr. Langs Finanztipps: Außergewöhnliche Belastungen in Stufen berücksichtigen

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Tab. 1: Prozentuale Staffelungen der Gesamteinkünfte zur Berechnung der jeweiligen Belastungsgrenze für außergewöhnliche Belastungen

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs werden außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten nun steuerlich stärker berücksichtigt. Wer davon profitiert und wie Sie Ihre Belastungsgrenze errechnen, erklärt Ihnen unser Steuer-Experte.