Gemeinschaftspraxis als „Zentrum“

BAG-Selbstbezeichnung: Zwei Ärzte sind ein Zentrum

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Auch eine Gemeinschaftspraxis bestehend aus lediglich zwei Ärzt:innen darf sich als "Zentrum" ausweisen.

Die Bezeichnung einer aus zwei Ärzten bestehenden Gemeinschaftspraxis als „Zentrum“  ist nicht irreführend und unlauter, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.