Ärzte-Versorgung

Ärzte-Versorgung : Befreiungsmöglichkeit weiter eingeschränkt?

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ETL Advision Steuerberatungsgesellschaft

Schon seit 31. Oktober 2012 müssen Ärzte bei jeder neuen versicherungspflichtigen Beschäftigung eine neue Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen, wenn sie sich lieber in einem berufsständischen Versorgungswerk versichern wollen. Ein Urteil des Bundessozialgerichts, das die Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherungspflicht für Unternehmensjuristen de facto aufhebt, könnte auch manchen angestellten Ärzten diese Möglichkeit in Zukunft verbauen.